Aus Gründen der Lesbarkeit und Verständlichkeit wird die männliche Form verwendet, es werden aber alle Geschlechter damit angesprochen.
OutVentures GmbH, Allmendstrasse 8, 6210 Sursee, Schweiz ("Busfabrik") bietet und betreibt über www.busfabrik.ch verschiedene Leistungen ("Plattform”) für Besucher ("Nutzer"). Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") regeln die Plattform und deren Gebrauch durch Nutzer. Mit dem Zugriff auf die Plattform akzeptieren die Nutzer diese AGB und sie treten somit in Kraft. Nutzer können über die Plattform miteinander Mietverträge ("Mietverträge”) abschliessen. Busfabrik selbst ist keine Partei solcher Mietverträge.
Wenn Nutzer mit diesen AGB nicht einverstanden sind, dürfen sie die Plattform nicht besuchen, nutzen oder darauf zugreifen.
Busfabrik kann die AGB von Zeit zu Zeit nach eigenem Ermessen durch Veröffentlichung einer aktualisierten Version der AGB auf der Plattform ändern.
Nutzer müssen sich über die Plattform registrieren, um die Leistungen darauf in Anspruch nehmen zu können. Der Registrierungsprozess wird auf der Plattform geschildert. Nutzer erhalten nach der Überprüfung durch Busfabrik ein Nutzerkonto ("Konto”). Nutzer müssen bei der Registrierung eine E-Mail-Adresse angeben und diese gegebenenfalls verifizieren. Busfabrik behält sich das Recht vor, die weitere Nutzung des Kontos jederzeit von der Angabe zusätzlicher Informationen abhängig zu machen.
Um ein Konto zu erhalten, bestätigen Nutzer, dass sie:
Nachdem Nutzer ein Konto erhalten, kann die Plattform benutzt werden. Die Plattform bezweckt den Austausch zwischen Nutzern, die sich als Besitzer ausgewählter Fahrzeuge ("Vermieter") registrieren, und Nutzern, die sich als Mieter der ausgewählten Fahrzeuge registrieren ("Mieter”).
Falls eine Registrierung vorerst abgelehnt wird, können Nutzer ihre Registrierung entsprechend anpassen. Busfabrik behält sich das Recht vor, Angaben bei der Registrierung zu prüfen und Nutzer ohne Angabe von Gründen von der Plattform auszuschliessen.
Die Kontaktaufnahme zwischen Vermieter und Mieter erfolgt über die Plattform. Vermieter können auf der Plattform ausgewählte Fahrzeugtypen ("Fahrzeuge") durch Anzeigen ("Anzeigen”) veröffentlichen und somit an Mieter durch Mietverträge vermieten. Die Mietdauer beginnt, sobald der Mieter das Fahrzeug für die im Mietvertrag vereinbarten Zwecke benutzen kann und beide Parteien erhalten über die Plattform eine Bestätigung. Busfabrik erhält für die Vermittlung eines Mietvertrags eine Servicegebühr wie auf der Plattform geschildert ("Servicegebühr"). Nutzer können auch auf der Plattform z.B. Fotos der Fahrzeuge und Profilbilder hochladen ("Nutzerinhalte").
Fahrzeuge und Nutzerinhalte werden von Busfabrik überprüft und Busfabrik behält sich das Recht vor, diese nach eigenem Ermessen nicht zu veröffentlichen.
Vereinbarte Orte wie Übergabe- und Rückgabeorte auf der Plattform dienen nur der Information. Der genaue Ort wird zwischen Mieter und Vermieter vereinbart.
Von Zeit zu Zeit kann Busfabrik die Funktionen der Plattform ändern, wie z.B. Patches, Fehlerbehebungen, Updates, Upgrades und weitere Änderungen. Die Nutzer erklären sich damit einverstanden, dass Busfabrik nicht verpflichtet ist, gewisse Funktionen oder die Plattform bereitzustellen und Busfabrik behält sich das Recht vor diese jederzeit ohne Haftung einzustellen.
Vermieter können mit Busfabrik Zusatzleistungen im Zusammenhang mit der Verwaltung ihres Kontos vereinbaren.
Anzeigen müssen:
Anzeigen dürfen folgendes nicht enthalten:
Mieter:
Vermieter:
Alle Nutzer dürfen sich gegenseitig bewerten und Kommentare auf Anzeigen hinterlassen. Nutzer müssen wahrheitsgemässe Aussagen machen und rechtsverletzende Rezensionen sind untersagt. Die Bewertungen werden von Busfabrik nicht überprüft und Busfabrik übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit der Bewertungen. Busfabrik behält sich das Recht vor, Bewertungen oder Kommentare ohne Grund zu löschen. Im Übrigen gelten die auf der Plattform geschilderten Informationen.
Die Nutzer erklären sich damit einverstanden, dass:
Zusätzlich zu anderen Einschränkungen, die in diesen AGB dargelegt sind, ist es den Nutzern ausdrücklich untersagt.
Die Nutzer können ihr Konto und den Vertrag mit Busfabrik jederzeit per E-Mail mit Betreff "Kündigung" an support@busfabrik.ch kündigen. Die Kündigung setzt voraus, dass keine laufenden oder künftigen Mietverträge bestehen. Nach Löschung des Kontos wird Busfabrik die personenbezogenen Daten der Nutzer innerhalb einer angemessenen Frist löschen. Hinweis: Die Löschung von Anzeigen oder Nutzerinhalten hat nicht die Löschung des Kontos zur Folge.
Bei einem Verstoss gegen eine der Bestimmungen aus dieser AGB ist Busfabrik berechtigt und gegebenenfalls gesetzlich verpflichtet, das Konto mit sofortiger Wirkung zu sperren oder zu kündigen
Die Kündigung des Kontos löst den Nutzer nicht von seinen Verpflichtungen oder Verbindlichkeiten gegenüber Busfabrik oder anderen Nutzern.
Falls ein Vermieter von einem Mietvertrag zurücktritt, bleibt die Servicegebühr bestehen. Wenn der Vermieter, nach dem Ermessen von Busfabrik, beweisen kann, dass der Grund des Rücktritts nicht sein Verschulden ist, verzichtet Busfabrik auf die Servicegebühr.
Nutzer nehmen zur Kenntnis, dass im Falle der Kündigung des Kontos Anzeigen und Nutzerdaten gelöscht werden.
Die exakten Preise des Fahrzeuges werden im Mietvertrag vereinbart. Im Mietpreis inklusive sind die Miete des Vermieters, die Servicegebühr, die Versicherungsprämie, eine allfällige Mehrwertsteuer, allfällige sonstige Steuern und Gebühren wie z.B. die Kosten der Schweizer Autobahn-Vignette, sofern nicht anders auf der Plattform festgelegt wird. Die Servicegebühr ist immer exklusive Mehrwertsteuer.
Die Servicegebühr für Vermieter hängt vom ausgewählten Vermieterplan ab. Die aktuell gültigen Ansätze findest du hier.
Weitere zahlungspflichte Optionen können auf der Plattform hinzugefügt werden.
Der Mietpreis ist in CHF und ist wie auf der Plattform geschildert zu zahlen.
Wenn Mieter ein Angebot buchen, erklären sie sich damit einverstanden, den gesamten Mietpreis zu bezahlen. Wenn der Mieter die Buchungsbestätigung erhält, kommt ein Vertrag direkt zwischen dem Mieter und dem Vermieter zustande. Die Bezahlung erfolgt gemäss der Angabe auf der Plattform, wenn nicht anders vereinbart vor der Fahrzeugübergabe.
Busfabrik ist vom Vermieter beauftragt, das Inkasso der Mietforderung gegenüber dem Mieter wahrzunehmen. Der jeweilige Vermieter erteilt den Auftrag zum Inkasso an Busfabrik gegen die Servicegebühr automatisch bei Freischaltung des Mietobjekts auf der Plattform und unterstützt Busfabrik so weit wie möglich und nach Kräften beim Inkasso der Mietforderung.
Busfabrik überweist den Mietpreis abzüglich der Servicegebühr und Mehrwertsteuer nach Mietbeginn. Die Überweisung kann bis zu 15 Tage dauern.
Bis zur Zahlung des gesamten Mietpreises ist Busfabrik nicht verpflichtet dem Vermieter seinen Anteil am Mietpreis auszuzahlen. Busfabrik ist stets als Vermittler tätig und tritt im Falle eines Inkassos nicht als Vermieter gegenüber dem Mieter auf. Busfabrik verwaltet den vom Mieter bezahlten Mietpreis im Namen des Vermieters und verwahrt diesen für den Vermieter auf einem Konto.
Für allfällige Kosten, die aus einer verspäteten Zahlung entstehen, hat der Mieter Busfabrik vollumfänglich zu entschädigen.
Der Vermieter darf einseitig vom Mietvertrag zurücktreten, wenn der Mieter die Zahlungsfrist nicht eingehalten hat. Dadurch wird das Fahrzeug wieder freigegeben und kann auf der Plattform erneut reserviert werden.
Busfabrik behält sich das Recht vor, die Servicegebühr und Zahlungsmodalitäten der ganzen Plattform jederzeit zu ändern.
Busfabrik schützt die gesammelten Nutzerdaten durch geeignete technische und organisatorische Massnahmen und in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzgesetzen.
Die Datenschutzbestimmungen von Busfabrik sind hier abrufbar. Busfabrik verarbeitet und speichert nur die Nutzerdaten, die für die Zwecke der Plattform erforderlich sind.
Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, ist Busfabrik Eigentümerin und behält alle Rechte an der Plattform. Durch diese AGB werden keine Rechte an geistigen Eigentumsrechten von Busfabrik an Dritte übertragen, abgetreten, lizenziert oder anderweitig gewährt.
Busfabrik gewährt Nutzern eine nicht ausschliessliche, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare, widerrufliche, eingeschränkte Lizenz für den Zugriff auf die Plattform. Die Lizenz gilt ausschliesslich für den eigenen Gebrauch, vorbehaltlich der Einhaltung und Geltungsdauer dieser AGB.
Mit dem Hochladen von Anzeigen auf der Plattform gewähren Vermieter Busfabrik ein gebührenfreies und weltweites Werberecht zur Verbreitung und Veröffentlichung der Fahrzeuge.
Alle Aktivitäten, die über die Konten der Nutzer stattfinden, liegen in der Verantwortung der Nutzer. Nutzer, die Nutzerinhalt oder Anzeigen auf der Plattform hochladen, tragen die volle Verantwortung für alle Schäden, die daraus erfolgen. Busfabrik haftet nicht für Schäden oder Verluste, die durch den unbefugten Zugriff auf das Konto des Nutzers entstehen.
Busfabrik unternimmt angemessene Anstrengungen, die Plattform in Übereinstimmung mit der Beschreibung in Klausel 2 bereitzustellen. Nutzer erklären sich mit Folgendem einverstanden:
Die Haftung zwischen Mieter und Vermieter wird im Mietvertrag geregelt.
Die Nutzer erklären sich damit einverstanden, Busfabrik im grösstmöglichen gesetzlich zulässigen Umfang zu verteidigen, zu entschädigen und schadlos zu halten von und gegen jegliche Verluste, Schäden, Haftungen, Ansprüche oder Forderungen, einschliesslich angemessener Anwaltsgebühren und -kosten, die von Dritten aufgrund von oder in Folge von: (i) ihrer Verletzung dieser AGB; (ii) ihrer Verletzung der Rechte Dritter entstehen.
Gesamte Vereinbarung: Diese AGB stellen die gesamte Vereinbarung dar und ersetzen alle früheren Vereinbarungen zwischen den Parteien in Bezug auf den Gegenstand dieser AGB.
Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise für rechtswidrig, ungültig oder anderweitig nicht durchsetzbar gehalten werden, so bleiben die anderen Bestimmungen entsprechend in vollem Umfang in Kraft und wirksam.
Geltendes Recht und Gerichtsbarkeit: Diese AGB unterliegen schweizerischem Recht unter Ausschluss seiner kollisionsrechtlichen Bestimmungen und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf. Der Gerichtsstand ist, wo nicht gesetzlich zwingend vorgegeben, der Sitz von Busfabrik.
Keine Abtretung: Keine der Vertragsparteien darf ihre Rechte, Pflichten oder Ansprüche aus dieser AGB abtreten.
Bei Fragen zu diesen Bedingungen wenden Sie sich bitte per E-Mail support@busfabrik.ch oder Telefon 041 510 93 90 an uns.
Parteien und Konditionen | |
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Vermieter | Name Telefon |
Mieter | Name Telefon |
Mietart | Selber fahren, Mit Chauffeur oder Event (statisch) |
Fahrer | Name oder Chauffeur Name |
Zusatzfahrer | Name |
Fahrzeug | Gemäss Fahrzeugprofil |
Kontrollschild | Gemäss Fahrzeugprofil |
Treibstoff | Gemäss Fahrzeugprofil |
Fahrzeug Regeln | Gemäss Fahrzeugprofil, durch Mieter gewährleistet: |
Übergabeort/Treffpunkt und Zeit | Gemäss Vereinbarung |
Rückgabeort/Endstation und Zeit | Gemäss Vereinbarung |
Mietdauer | Anzahl Nächte oder Stunden Die Mietdauer beginnt, sobald der Mieter das Fahrzeug für die vereinbarten Zwecke benutzen kann. |
Mietpreis inkl. Mehrwertsteuer | CHF pro Nacht/Stunde |
Freie Kilometer pro Nacht | Gemäss Fahrzeugprofil |
Freie Kilometer pro Vermietung | Gemäss Fahrzeugprofil |
Zusatzoptionen | Die Parteien vereinbaren folgende zusätzliche Leistungen: |
Kaution | gemäss Fahrzeugprofil |
Selbstbehalt | gemäss Fahrzeugprofil |
Destinationsländer | gemäss Fahrzeugprofil |
Annullation durch Mieter |
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Definitionen aus Abschnitt A gelten als Definitionen in Abschnitt B.
Dieser Mietvertrag gilt zwischen Vermieter und Mieter (zusammen "Parteien"), welche sich auf der Plattform busfabrik.ch ("Plattform") von OutVentures GmbH, Allmendstrasse 8, 6210 Sursee, Schweiz ("Busfabrik") registriert haben. Der Mietvertrag tritt mit Erhalt der Buchungsbestätigung durch den Mieter in Kraft.
Der Vermieter vermietet dem Mieter das Fahrzeug wie in der vom Vermieter erstellten Anzeige auf der Plattform von Busfabrik geschildert.
Mieter:
Mieter:
Mieter:
Mieter:
Vermieter:
Hier gelten die Pflichten welche unter Punkt 2.1 aufgeführt sind für den Vermieter.
Und Vermieter:
Vermieter/Chauffeure:
Vermieter/Chauffeure:
Die Zahlung läuft über die auf der Plattform geschilderten Optionen. Bei der Hinterlegung der Kaution ist es dem Vermieter überlassen, welche Zahlungsmethoden er akzeptiert.
Der Mietpreis ist zum Voraus zahlbar und wird durch die Buchung fällig.
Der Mietvertrag kann durch den Mieter annulliert werden. Es werden die Fristen wie im Abschnitt A aufgeführt angewendet.
Unmittelbar nach Buchungsbestätigung wird eine Kurzform des Mietvertrages inklusive Fahrzeugprotokoll dem Mieter und Vermieter zur Verfügung gestellt. Ortsangaben auf der Plattform dienen nur der Information. Der genaue Übergabe- und Rückgabeort wird zwischen Mieter und Vermieter vereinbart. In jedem Fall ist das Protokoll über den Zustand des Fahrzeuges zu führen.
Entsteht beim vermieteten Fahrzeug eine Reifenpanne mit Reifen, die älter als fünf Jahre sind, ist der Vermieter für die damit zusammenhängenden direkten Schäden verantwortlich.
Bei mangelhaftem Unterhalt oder unsachgemässer Behandlung des Fahrzeuges während der Mietdauer trägt der Mieter die volle Verantwortung für die entstandenen Kosten.
Soweit gesetzlich zulässig, haftet der Mieter für alle weiteren entstanden Kosten aus seinem Verschulden während der Mietdauer.
Für allfällige Schäden am Fahrzeug haftet der Verursacher des Schadens.
Fahrzeuge müssen durch eine Haftpflichtversicherung und eine Vollkasko-Versicherung versichert sein. Busfabrik empfiehlt den Mietern in jedem Fall eine Annullationsversicherung und falls nicht via Fahrzeug versichert, eine Pannenhilfe-Versicherung abzuschliessen.
Bei Unfall, Einbruch, Diebstahl oder Brand muss der Vermieter umgehend benachrichtigt werden.
Für Schäden, die dem Mieter aus Gebrauch der Mietsachen entstehen, haftet der Vermieter nicht.
Ist die Pannenhilfe bereits via Fahrzeug versichert oder ist der Mieter als Person versichert, so ist der Mieter verpflichtet, schnellstmöglich diesen Pannendienst zu kontaktieren. Hat das Fahrzeug keine Pannenhilfe, muss der Mieter die mit der Panne verbundenen Kosten selbst tragen.
Dieser Mietvertrag gilt bis zur Rückgabe des Fahrzeugs und Unterzeichnung des Abnahmeprotokolls.
Im Falle, dass der Vermieter den Mietvertragt kündigt, erhält der Mieter 100% des Mietpreises so schnell wie möglich zurück. Weitere Forderungen können nicht geltend gemacht werden.